Wiederaufbaufonds für Sturmflutschäden

Sondersitzung im Landtag zur Jahrhundert-Sturmflut in Schleswig-Holstein.

Die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände haben sich auf gemeinsame Maßnahmen und einen Wiederaufbaufonds in Höhe von 200 Millionen Euro verständigt, deren Kosten Land und Kommunen jeweils zur Hälfte tragen werden. Das Kabinett hat dazu die Errichtung eines Sondervermögens "Wiederaufbaufonds Flutkatastrophe 2023" beschlossen. Zeitgleich wird im Innenministerium die haushaltsrechtliche Genehmigungspraxis vereinfacht, um langwierigen bürokratischen Verfahren entgegenzuwirken.
Außerdem wird es ein Darlehensprogramm für Betroffene, Kommunen und die Unternehmen geben. Diese beinhalten ein Darlehen von bis zu 50.000 Euro mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren und einem Zinssatz von einem Prozent. Für Härtefälle wird es eine gesonderte Regelung geben.
Besonders wollen wir an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich den haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für ihren herausragenden Einsatz während der Sturmflut danken. Nur dank dieses herausragenden Einsatzes konnte Schlimmeres verhindert werden.
Gleichzeitig müssen wir uns darüber unterhalten, wie wir in Zukunft die Küsten im Land zwischen den Meeren noch besser schützen können. Denn aufgrund des Klimawandels ist klar, dass wir solche Herausforderungen zukünftig häufiger haben werden.